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Stand: Oktober 2026

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

CJ Folien – Scheibentönung | Fahrzeugfolierung | Keramikversiegelung
Dillingerstr. 14a, 89331 Burgau
Telefon: 0151 29534881 · E-Mail: cjfolien@gmail.com · www.cjfolien.de

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen CJ Folien (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden über Fahrzeugfolierungen, Scheibentönungen, Lackschutzfolierungen, Keramikversiegelungen sowie damit zusammenhängende Arbeiten und Leistungen.

Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Auftrag und Leistungsumfang

Art und Umfang der Arbeiten richten sich nach dem jeweils vereinbarten Auftrag bzw. Angebot.

Fotos, Bildschirmdarstellungen und Farbmuster dienen der Orientierung. Je nach Material, Untergrund, Lichtverhältnissen und Charge können geringfügige Farb-, Struktur- oder Glanzabweichungen auftreten.

Werden während der Arbeiten zusätzliche, vorher nicht erkennbare Arbeiten erforderlich, wird der Kunde – soweit möglich – vor deren Durchführung informiert. Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden grundsätzlich nur nach Abstimmung mit dem Kunden ausgeführt.

3. Zustand und Übergabe des Fahrzeugs

Der Kunde ist verpflichtet, CJ Folien vor Beginn der Arbeiten über ihm bekannte Vorschäden, Nachlackierungen, Reparaturen, Roststellen, Steinschläge, Spachtelstellen, lose oder beschädigte Bauteile sowie sonstige Besonderheiten des Fahrzeugs zu informieren.

CJ Folien ist berechtigt, vorhandene Schäden vor Arbeitsbeginn durch Fotos oder sonstige geeignete Dokumentation festzuhalten.

Das Fahrzeug ist in einem für die vereinbarten Arbeiten geeigneten Zustand zu übergeben.

Außergewöhnlich starke Verschmutzungen oder Verunreinigungen, die zusätzliche Reinigungs- oder Vorbereitungsarbeiten erforderlich machen, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.

Persönliche Gegenstände und Wertgegenstände sind vor der Fahrzeugübergabe vom Kunden zu entfernen. Für Verlust oder Beschädigung im Fahrzeug zurückgelassener Gegenstände haftet CJ Folien nur, soweit CJ Folien hierfür gesetzlich verantwortlich ist.

4. Lackzustand, Nachlackierungen und Vorschäden

Folien haften unmittelbar auf dem vorhandenen Lack bzw. Untergrund.

Bei nachlackierten, reparierten, gespachtelten, beschädigten oder nicht fachgerecht lackierten Flächen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Lack oder andere Beschichtungen beim Verarbeiten oder bei einer späteren Entfernung der Folie lösen.

Dies gilt insbesondere bei mangelhafter Lackhaftung, Nachlackierungen, Steinschlägen, Rost, Spachtelstellen oder bereits vorhandenen Lackschäden.

CJ Folien haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf einem bereits vorhandenen mangelhaften Lackaufbau, Vorschäden oder einer unzureichenden Haftung des vorhandenen Untergrundes beruhen und von CJ Folien nicht schuldhaft verursacht wurden.

Soweit entsprechende Risiken vor Arbeitsbeginn erkennbar sind, wird der Kunde hierauf hingewiesen.

5. Demontage und Montage von Fahrzeugteilen

Soweit für die vereinbarten Arbeiten erforderlich und vereinbart, können beispielsweise Türgriffe, Leuchten, Verkleidungen, Embleme oder andere Anbauteile demontiert und anschließend wieder montiert werden.

Bei älteren, spröden, bereits beschädigten, nachträglich montierten oder zuvor unsachgemäß reparierten Bauteilen kann eine beschädigungsfreie Demontage nicht immer gewährleistet werden.

Soweit ein erhöhtes Risiko vor Arbeitsbeginn erkennbar ist, wird der Kunde darauf hingewiesen.

Für von CJ Folien schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Fahrzeugfolierung

Fahrzeugfolierung ist eine handwerkliche Leistung.

Technisch unvermeidbare und geringfügige Erscheinungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie die gewöhnliche Verwendung und das optische Gesamtbild nicht wesentlich beeinträchtigen.

Je nach Fahrzeugform, Bauteil und verwendeter Folie können insbesondere Schnittkanten, Überlappungen oder Stoßkanten erforderlich sein.

Folien können je nach Beanspruchung, Umwelteinflüssen, Pflege, Fahrzeugnutzung und Einbaulage unterschiedlich altern.

Besonders stark beanspruchte Bereiche wie beispielsweise Stoßfänger, Türkanten, Einstiegsbereiche oder stark gewölbte Bauteile können einem erhöhten Verschleiß unterliegen.

7. Scheibentönung

Bei Scheibentönungen werden ausschließlich für die jeweilige Anwendung geeignete Folien verwendet.

Soweit für die verwendete Folie eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) erforderlich ist, erhält der Kunde die entsprechenden Unterlagen.

Geringfügige optische Erscheinungen, die technisch nicht vollständig vermeidbar sind und die Sicht bzw. gewöhnliche Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm mitgeteilten Pflege- und Nutzungshinweise nach der Montage zu beachten.

8. Pflege und Nutzung

Der Kunde hat die ihm bei Übergabe mitgeteilten Pflegehinweise zu beachten.

Insbesondere dürfen folierte Oberflächen nicht mit ungeeigneten aggressiven Reinigungsmitteln, Lösungsmitteln oder sonstigen für die Folie ungeeigneten Produkten behandelt werden.

Bei Verwendung eines Hochdruckreinigers ist ausreichender Abstand einzuhalten und der Wasserstrahl darf nicht unmittelbar gegen Folienkanten gerichtet werden.

Bei Scheibentönungen sind insbesondere die Hinweise zur Nutzung der Fenster und der Heckscheibenheizung während der ersten Zeit nach der Montage zu beachten.

Schäden, die nachweislich durch unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung der Pflegehinweise verursacht werden, stellen keinen von CJ Folien zu vertretenden Mangel dar.

9. Abnahme und Mängel

Nach Fertigstellung erhält der Kunde Gelegenheit, die ausgeführten Arbeiten zu überprüfen.

Offensichtliche Beanstandungen sollten möglichst bei der Fahrzeugübergabe angezeigt und gemeinsam dokumentiert werden.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen später festgestellter oder bei Übergabe nicht erkennbarer Mängel bleiben hiervon unberührt.

Bei berechtigten Mängeln erhält CJ Folien zunächst Gelegenheit zur Prüfung und – soweit gesetzlich vorgesehen – zur Nacherfüllung.

10. Gewährleistung und Haftung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Keine Mängelansprüche bestehen, soweit ein Schaden oder eine Beeinträchtigung nachweislich durch unsachgemäße Behandlung, ungeeignete Pflege, äußere Einwirkungen, Unfall, nachträgliche Veränderungen oder Arbeiten des Kunden oder Dritter verursacht wurde.

Die Haftung von CJ Folien für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden richtet sich uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Gesetzliche Rechte des Kunden werden durch diese Bestimmungen nicht eingeschränkt.

10a. Garantie auf Fahrzeugfolierungen

CJ Folien, Inhaber Kristijan Juric, gewährt 12 Monate freiwillige Garantie auf die Verarbeitung bei Fahrzeugvoll- und Teilfolierungen einschließlich Chrom Delete. Die Garantiezeit beginnt mit der Abnahme der Arbeiten.

Die Garantie umfasst Fehler der Verklebung, insbesondere dadurch verursachte Ablösungen oder sich lösende Folienkanten. Berechtigte Garantiefälle werden kostenlos nachgebessert; falls erforderlich, wird der betroffene Bereich neu foliert.

Ausgenommen sind normaler Verschleiß, übliche materialbedingte Alterung und Schäden, die nachweislich durch äußere Einwirkungen, Steinschlag, Kratzer, unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung der mitgeteilten Pflegehinweise verursacht wurden.

Beanstandungen können über die oben angegebenen Kontaktdaten unter Beschreibung des Fehlers und Angabe des Auftrags gemeldet werden. Die Prüfung und Nachbesserung erfolgen nach Terminvereinbarung mit CJ Folien.

Für zusätzliche Materialgarantien gelten die Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Die gesetzlichen Mängelrechte bestehen unabhängig von dieser Garantie, können unentgeltlich geltend gemacht werden und bleiben einschließlich ihrer Verjährungsfristen uneingeschränkt bestehen.

11. Preise und Umsatzsteuer

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.

Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Zusätzliche Leistungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung berechnet.

12. Zahlung und Anzahlung

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag spätestens bei Fertigstellung bzw. Übergabe des Fahrzeugs fällig.

CJ Folien kann insbesondere bei Fahrzeugvollfolierungen, größeren Aufträgen, Sonderfarben, Digitaldrucken oder speziell für einen Kunden zu beschaffenden Materialien eine angemessene Anzahlung verlangen.

Die Höhe und Fälligkeit der Anzahlung werden bei Auftragserteilung vereinbart.

Eine Anzahlung ist eine Vorauszahlung auf den vereinbarten Gesamtpreis und wird bei ordnungsgemäßer Durchführung des Auftrags vollständig auf die Schlussrechnung angerechnet.

13. Termine, Stornierung und Nichterscheinen

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Eine Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden ist bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen kann CJ Folien eine pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von 30 % des vereinbarten Auftragswertes verlangen, soweit die Pauschale den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

CJ Folien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist; in diesem Fall kann der tatsächlich nachgewiesene Schaden im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden.

Ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Belegung des Termins werden bei der Schadensberechnung berücksichtigt.

Bereits geleistete Anzahlungen können mit bestehenden Ansprüchen von CJ Folien verrechnet werden. Ein danach verbleibendes Guthaben des Kunden wird zurückerstattet.

In begründeten Ausnahmefällen kann CJ Folien nach individueller Absprache eine abweichende oder kulante Regelung treffen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

14. Sonderbestellungen und kundenspezifische Materialien

Werden auf ausdrücklichen Kundenwunsch spezielle Folien, Sonderfarben, individuell gefertigte Digitaldrucke, Schriftzüge oder andere ausschließlich bzw. besonders für diesen Auftrag bestimmte Materialien bestellt oder hergestellt, können bereits vor Beginn der eigentlichen Arbeiten Kosten entstehen.

Wird der Auftrag anschließend vom Kunden storniert, können tatsächlich entstandene und nicht anderweitig vermeidbare oder verwertbare Kosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechnet werden.

Bereits geleistete Anzahlungen können mit diesen Ansprüchen verrechnet werden. Ein verbleibendes Guthaben wird dem Kunden erstattet.

Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

15. Online-Terminbuchungen

Termine können gegebenenfalls über das von CJ Folien eingesetzte Online-Buchungssystem vereinbart werden.

Vor Abschluss der Buchung werden dem Kunden die für die Buchung geltenden Bedingungen zur Verfügung gestellt.

Soweit über die Online-Buchung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt, gelten zusätzlich die gesetzlichen Vorschriften für Verträge mit Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr bzw. Fernabsatz.

Die im Buchungssystem angezeigten Stornierungsbedingungen ergänzen diese AGB. Bei Widersprüchen gelten vorrangig individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Vorschriften.

16. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

Soweit dem Kunden bei einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die dem Kunden zur Verfügung gestellte Widerrufsbelehrung.

Ob im konkreten Fall ein Widerrufsrecht besteht oder eine gesetzliche Ausnahme greift, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Soweit der Kunde ausdrücklich verlangt, dass CJ Folien bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen.

17. Verzögerungen

Angegebene Fertigstellungstermine werden nach bestem Wissen geplant.

Kommt es aufgrund unvorhersehbarer Umstände, zusätzlicher notwendiger Arbeiten, Materiallieferproblemen oder sonstiger von CJ Folien nicht zu vertretender Umstände zu Verzögerungen, wird der Kunde hierüber möglichst frühzeitig informiert.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

18. Abholung des Fahrzeugs

Der Kunde wird nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten informiert.

Das Fahrzeug ist anschließend zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen.

Entstehen aufgrund einer erheblich verspäteten Abholung zusätzliche, nachweisbare Kosten, können diese nach vorherigem Hinweis und im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.

19. Herstellergarantien

Soweit Hersteller für verwendete Materialien zusätzliche Garantien gewähren, gelten hierfür die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.

Herstellergarantien bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten und schränken diese nicht ein.

20. Eigentümerwechsel

Ein späterer Verkauf oder Eigentümerwechsel des Fahrzeugs lässt bereits entstandene gesetzliche Rechte des Vertragspartners nicht automatisch entfallen.

Ob Ansprüche auf einen neuen Eigentümer übertragen werden können, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den jeweiligen Garantiebedingungen.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von CJ Folien als Gerichtsstand vereinbart werden.

22. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

23. BKL8T by CJ

„BKL8T by CJ“ ist eine Marken- und Geschäftsbezeichnung von CJ Folien und kein eigenständiges Unternehmen. Sämtliche unter dieser Bezeichnung angebotenen oder ausgeführten Leistungen werden ausschließlich durch CJ Folien erbracht. Vertragspartner des Kunden bleibt stets CJ Folien.